Wiederum sind die Würfel für die restlichen Gemeindefusionen gefallen.

Gemeindefusion: Nicht unsachlich daher alle Anträge abgewiesen.

Zusammengefasst lautet das Ergebnis, dass die Gemeinden, die gegen die Fusion Anträge beim Verfassungsgerichtshof gestellt haben, allesamt nicht im Recht sind. In keinem dieser Fälle ist die Fusion unsachlich. Die Anträge wurden daher als unbegründet abgewiesen.

Dieses Ergebnis betrifft folgende Gemeinden:

Teufenbach, Petersdorf II, Kleinlobming, Nestelbach im Ilztal, Gams bei Hieflau, Preßguts, Stein, Weißenbach bei Liezen, Dürnstein in der Steiermark, Neumarkt in der Steiermark, Gschnaidt, Seggauberg, Hart-Purgstall, Brodingberg, Höf-Präbach, Sulmeck-Greith, Reichendorf, Pitschgau, Großradl, St. Oswald ob Eibiswald, Hollenegg, Vogau, Zettling, Trahütten, Freiland bei Deutschlandsberg, Osterwitz und St. Nikolai im Sölktal.

Die Gemeinde Saifen-Boden hat, nachdem ihr erster Antrag vom VfGH aus formalen Gründen zurückgewiesen worden ist, erst kürzlich erneut einen Antrag gegen die Gemeindefusion eingebracht. Dieses Verfahren konnte daher naturgemäß noch nicht entschieden werden.